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Jugendfischer

Mädchen beim Fischen

Jugendliche können ab einem Alter von 14 Jahren in den Verein aufgenommen werden. Sie haben dann den Status eines Jugendfischers. Voraussetzung ist die positiv abgelegte Vorarlberger Fischerprüfung sowie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Jugendfischer dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Mitglieds des Vereins den Fischfang ausüben. Diese Begleitperson übernimmt die Haftung für den Jugendfischer und muss dies durch seine Unterschrift auf der Jugendfischerkarte bestätigen. Bei Kontrollen ist die Jugendfischerkarte vorzuzeigen.