Jugendtageskarte

Grundsätzlich gelten bei der Jugendtageskarte die gleichen Bestimmungen wie bei der Tageskarte für Erwachsene. Sie kann jedoch nur in Verbindung mit einer Tageskarte für Erwachsene oder dem Mitgliedsausweis des Vereins erworben werden. Der Jugendliche muss das 12-te Lebensjahr vollendet haben.

Ausnahme Revier Roter Stein, hier darf die Jugendtageskarte ab 7 Jahren ausgegeben werden.

Der volljährige Begleiter (Aufsichtsperson) bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Jugendkarte, für die Sicherheit des jugendlichen Fischers, sowie für die Einhaltung der fischereirechtlichen Gebote und Verbote zu haften.

 

Mädchen beim fischen

Zwei Burschen mit gefangenem Fisch